Was beinhaltet eine vernünftige Bestattungsvorsorge? Welche finanziellen Hilfen neben der Sterbegeldversicherung gibt es und brauche ich wirklich ein Testament? Diese und andere Fragen beantworten wir in diesem Beitrag.
„Mors certa, hora incerta.“ (Der Tod ist gewiss, nur die Stunde ist ungewiss.) Getreu diesem Motto fällt es uns Menschen oft schwer, rechtzeitig über seinen eigenen Tod hinaus vorzusorgen. Das betrifft verschiedene organisatorische und finanzielle Aspekte. Um seine Angehörigen zu entlasten, sollte man sich schon zu Lebzeiten um eine Bestattungsvorsorge kümmern. Denn der Todesfall belastet die Familie nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Kosten bis zu 10.000 € sind keine Seltenheit. Aber es entstehen auch große Unsicherheiten bezüglich der Wünsche und Vorstellungen des Verstorbenen. Zur Vorsorge zählen unter anderem: Bestattungsvertrag und -verfügung, eine Sterbegeldversicherung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten und das Testament. Es gilt u.a. folgende Fragen zu klären:
Ich habe dafür gesorgt, dass meine Bestattung bezahlt ist.
Ich habe dafür gesorgt, dass mein Partner finanziell unterstützt wird.
Ich habe dafür gesorgt, dass klar ist, ob ich Organe spenden will oder nicht.
Ich habe dafür gesorgt, dass mein Testament rechtskräftig und ausführlich ist.
Ich habe dafür gesorgt, dass meine minderjährigen Kinder einen guten Vormund bekommen.
Der Weise trifft für das Zukünftige Vorsorge, als wäre es zugegen. – Publilius Syrus
Wie kann ich finanziell für meinen Tod vorsorgen?
Die Vorsorge für den Todesfall ist nicht nur für einen selbst wichtig und beruhigend, sondern kann gerade für die Hinterbliebenen entscheidend sein. Im Prinzip geht es innerhalb der Vorsorge darum, zu Lebzeiten Regelungen zu treffen, die für die Hinterbliebenen bindend sind. Zum einen betreffen diese persönliche Entscheidungen, also wann beispielsweise lebenserhaltende Maßnahmen abgeschaltet werden sollen (Patientenverfügung), wer im Falle eines Falles auf die Konten zugreifen kann und unterschriftsberechtigt ist (Vorsorgevollmacht), wer einen betreut, wenn man auf Hilfe angewiesen ist (Betreuungsverfügung) und wer erbt (Testament). Zum anderen geht es aber auch um organisatorische Entscheidungen. Die Bestattungsvorsorge befreit beispielsweise die Angehörigen davon, Entscheidungen bezüglich der Bestattungsart allein zu treffen. Hier kann zum Beispiel klar geregelt werden, wie man beerdigt werden möchte, welche Kosten wie getragen werden und wie alles ablaufen soll. Bis hin zu dem Musikstück, welches gespielt werden soll, kann hier alles genau festgelegt werden. Und diesem Willen gerecht zu werden, kann auf die Hinterbliebenen tröstend wirken. Wie wichtig die richtige finanzielle Bestattungsvorsorge ist, sehen sie an der folgenden Grafik, die einen Überblick über zu erwartende Bestattungskosten gibt:
Die Sterbegeldversicherung (auch Bestattungs- oder Begräbniskostenversicherung genannt) dient dazu, die Hinterbliebenen finanziell zu entlasten, da eine Bestattung sehr viel Geld kostet. Der Tod selbst ist belastend genug, da hilft es enorm, wenn alle diesbezüglichen Kosten durch eine Versicherung abgedeckt sind. Zumindest die im Leistungsfall vereinbarte Summe. Versicherer bieten verschiedene Modelle an. Hier lohnt es sich, mit den gleichen Bedingungen die unterschiedlichen Anbieter zu vergleichen. Manche Versicherungen bieten auch Rabatte für Ehepaare an. Online-Rechner helfen zusätzlich, die genauen monatlichen Kosten abzuschätzen:
Hinweis: Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung wurde zum 1. Januar 2004 gestrichen.
Faustregel: Die Versicherungssumme sollte das 4- bis 5-fache des Bruttojahresgehalts betragen.
Wenn man seine Lieben auch nach seinem Tod finanziell entlasten oder gar absichern möchte, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Als Todesfallversicherung (wie auch die Sterbegeldversicherung) greift sie immer erst nach dem eigenen Ableben. Und für 200 bis 300 € im Jahr kann schon eine Versicherungssumme von 200.000 € den Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Das kann eine wichtige Hilfe sein, wenn noch Schulden zu tilgen, ein Kredit abzuzahlen oder die Lebenshaltungskosten nicht alleine bestritten werden können.
Im Gegensatz zu einer Lebensversicherung oder Sterbegeldversicherung geht es bei der Unfallversicherung nicht nur um Leben und Tod, sondern um den Ausgleich einer Erwerbsminderung aufgrund eines Unfalls. Laut der Verbraucherzentrale ist aber Berufsunfähigkeit in mehr als 90 Prozent der Fälle die Folge von Krankheit, nicht von Unfällen. Daher ist eine private Unfallversicherung nur in speziellen Fällen wirklich sinnvoll, andere Versicherungsformen, wie beispielsweise die Krankentagegeldversicherung, erscheinen da geeigneter.
Eine private Unfallversicherung ist also vor allem dann angebracht, wenn man ein hohes Unfallrisiko hat.
Aber dann sind natürlich auch die Versicherungsprämien entsprechend hoch. Eine private Unfallversicherung gilt weltweit und umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, auch die, die während der Arbeit passieren.
Ob in Ihrem Fall tatsächlich ein „Unfall“ vorlag, wird von den Versicherungen streng anhand eigener Vorraussetzungen überprüft.
Treuhandkonto kosten: Ob Kosten für die Nutzung eines Treuhandkontos anfallen, entscheidet jedes Bankinstitut ganz individuell.
Ein Treuhandkonto verwaltet ein Vermögen, welches nicht dem Kontoinhaber gehört. Man kennt das von Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Notaren. Aber auch Privatpersonen können und dürfen treuhänderisch Vermögen verwalten und ein Treuhandkonto eröffnen. Sinnvoll ist es vor allem dann, wenn man als Treugeber, also derjenige, dem das Vermögen gehört, die Geschäfte nicht selbst ausführen kann. Beispielsweise kennt man das täglich durch Payment-Service-Provider. Der Treuhänder, also die Person, die das Konto verwaltet, genießt also das Vertrauen, das fremde Vermögen im Sinne des Treugebers zu verwalten. Gerade bei alten, gebrechlichen und pflegebedürftigen Menschen ist das eine spürbare Erleichterung, die finanziellen Forderungen des Alltags zu begleichen.
Wenn ich nicht mehr alleine entscheiden kann, autorisiere ich jemanden (bsp. meinen Erben) für mich und in meinem Sinne zu entscheiden. Kurz gefasst, ist die Vorsorgevollmacht eine Entscheidungsermächtigung für Notsituationen. Auf Grund der Komplexität und der Wichtigkeit des Themas haben wir der Vorsorgevollmacht einen eigenen ausführlichen Beitrag gewidmet. Dort finden Sie unter anderem:
Sie wollen noch mehr zum Thema finanzielle Hilfen & Todesfall erfahren? Dann schauen Sie bitte in diesen Beitrag:
Wie erstelle in mein Testament?
Das Testament regelt das Erbe. Klar. Dennoch gilt es einige Hürden zu kennen, um sowohl ein korrektes und juristisch einwandfreies Testament aufzusetzen als auch seine Hinterbliebenen so zu bedenken, wie man es auch wirklich will. Daher sollte man wissen, wer Anrecht auf einen Pflichtteil hat und wie die Erbfolge gesetzlich geregelt ist. Auch sollte man bedenken, dass bei vererbten Vermögen meistens Erbschaftsteuer fällig wird. Einige Fragen sollen helfen, die wichtigsten Punkte zu klären:
Grundsätzlich ist man nicht dazu verpflichtet, ein Testament zu schreiben. Gibt es keins, dann greift die gesetzliche Erbfolge: Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen. Ehegatten und Partner eingetragener Lebensgemeinschaften sind ebenfalls erbberechtigt, Stiefkinder aber nicht. Kennt man die gesetzliche Erbfolge genau und hat man nichts dagegen, dann braucht man kein Testament.
Ein Testament ist eine handschriftliche Notiz. Ein Notar ist nicht notwendig, aber die Handschrift sehr wohl. Gedruckte Testamente sind ungültig. Alles muss mit der Hand geschrieben worden sein. Die Überschrift muss eindeutig sein: „Testament“, „Letzter Wille“ etc. Alle Angaben zum Erben müssen eindeutig sein, daher reicht nicht Max Mustermann, sondern auch Geburtsdatum und evtl. Wohnort, was ihn klar identifiziert. Zum Schluss muss es mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden, Ort und Datum nicht vergessen! Die Länge des Testaments ist nebensächlich, Änderungen müssen mit der Unterschrift bestätigt werden. Grundsätzlich gilt, dass die Formulierung sachlich und präzise sein sollte.
Ein Vermächtnis ist eine konkrete Zuwendung, das Erbe ist die gesamte Rechtsnachfolge des Verstorbenen. Das heißt, erben tut man nicht nur Vermögen, sondern auch Rechte und Pflichten. Vermacht bekommen tut man aber nur einen konkreten Teil, beispielsweise eine Spieluhr. Ansonsten hat man keine Rechte innerhalb der Erbengemeinschaft, aber eben auch keine Pflichten (Abzahlung einer Hypothek etc.).
Das leidige Thema der Erbschaftssteuer möchten viele natürlich umgehen und verschenken ihr Vermögen. Klingt erstmal großzügig, heißt aber nur: Schenkung geschieht vor dem Ableben, erben danach. Wenn man nach der Schenkung noch mehr als zehn Jahre lebt, gibt es gewisse Steuerfreibeträge:
Interessant ist daran, dass sich aufgrund von Pflegeaufwänden, Heimen und sonstigen Ausgaben das Vermögen derart dezimieren kann, dass es nach dem Tode beider Partner fast nichts mehr zu erben gibt und der Enterbte meistens nicht schlechter gestellt ist als die Erben.
Eine sehr häufig angewandte Testamentart ist das Berliner Testament. Hier erbt nach dem Tode des Ehepartners oder Partners einer eingetragenen Lebensgemeinschaft der andere erst einmal alles, und erst nach dessen Ableben erben die Kinder. Im Prinzip ist es ein gegenseitiger Vertrag der Partner, dass derjenige, der zuerst stirbt dem anderen alles vererbt. 5 Fakten:
Ein Testamentsvollstrecker ist erster Linie ist er dafür verantwortlich, das im Testament Verfügte durchzusetzen:
Diese Tätigkeit kann im Prinzip jeder Volljährige in Deutschland übernehmen. Der Erblasser bestimmt, wer sein Erbe verwaltet. Dennoch ist es ratsam, sich zu überlegen, wer wirklich geeignet ist. Am besten ist er jünger, erfahren, neutral und gesund. Seine Tätigkeit kann vergütet werden, dafür gibt es Tabellen, aber auch ein im Testament festgelegtes Vermächtnis.
Im Prinzip bestimmt beim Testament der Erblasser autark, wer was bekommt und wer nicht. Das kann er jederzeit ändern. Im Erbvertrag gibt es sowohl den Erben als auch den Erblasser, die gemeinsam einen Vertrag aushandeln und unterschreiben. Daher können auch nur beide den Vertrag ändern. Sinnvoll ist das vor allem dann, wenn es darum geht, eine höhere Verbindlichkeit zu schaffen oder Gegenleistungen für den Erblasser einzufordern.
Beispiel: Ein Erbvertrag kann aushandeln, dass der Sohn bis zum Tode des Vaters in dessen Firma Prokurist ist und nicht weggeht, er dafür aber die Unternehmensnachfolge antritt. Ohne diese beiderseitige Absicherung weiß der Sohn nicht, ob sein Vater ihm das Unternehmen anvertraut, und der Vater weiß nicht, ob er es ihm anvertrauen kann, weil er vielleicht weggeht.
Mein letzter Wille (Testament) Musterstadt, am 35. Mai 2035
Ich, Max Mustermann, geboren am 01.01.2010 in Musterstadt, bestimme hiermit, dass meine Kinder Erika Mustermann, geboren am 01.01.2020 in Musterstadt, und Klaus Mustermann, geboren am 01.01.2021 in Musterstadt, zu gleichen Teilen erben.
Sollte einer von den genannten Erben vor mir versterben, werden stattdessen seine Kinder nach der gesetzlichen Erbfolge seine Rechtsnachfolger. Die Ersatznachfolge wird unwirksam, wenn der verstorbene Erbe gegen eine Abfindungszahlung auf sein Erb- und Pflichtteilrecht verzichtet. Sind im Erbfall beide benannten Erben bereits verstorben, so gilt die gesetzliche Erbfolge entsprechend dem von mir bestimmten Verhältnis der Erbanteile von 50 zu 50.
Ich beauftrage Herrn Dr. Thomas Musterman, geboren am 01.01.1990 in Musterdorf, als meinen Testamentsvollstrecker. Lehnt er dieses Amt ab, wird Frau Irene Mustermann, geboren am 01.01.1991 in Musterhausen, dieses von mir bestimmte Amt übernehmen.
Der von mir bestimmte Testamentsvollstrecker soll meine Bestimmungen durchsetzen. Dafür bekommt er 2.000 € aus meinem Vermögen, die zu gleichen Teilen vom Erbe abgezogen werden.
Bei Unwirksamkeit einer Anordnung in diesem Testament behalten alle anderen Bestimmungen ihre Wirksamkeit.
Max Mustermann (Unterschrift)
Max Mustermann
Was muss beim Thema Patientenverfügung beachten werden?
Wenn man durch Alter oder Krankheit gegenüber den Ärzten und dem Pflegepersonal nicht mehr seine Wünsche deutlich machen kann, dann braucht man einen Vertreter, der das für einen tut. Eine Patientenverfügung ist also eine schriftliche Willenserklärung gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder sonstigen Entscheidungsträgern in Einrichtungen. Wie man sie genau aufsetzen kann, welche Hürden es gibt und wie wichtig eine solche bereits ist, sehen Sie in einem eigens dafür erstellen Beitrag:
Was gibt es bei einer Betreuungsverfügung zu beachten?
Im Gegensatz zur Patientenverfügung, wo man seinen Willen schriftlich festlegt, bestimmt man bei der Betreuungsverfügung eine Person, die einen in allen strittigen Fragen vertritt. Eine Betreuungsverfügung ist also eine gute Ergänzung zur Patientenverfügung. Wie man sie genau aufsetzen kann, welche Hürden es gibt und wie wichtig eine solche bereits ist, lesen Sie in einem Beitrag zu diesem Thema:
Was ist eine Sorgerechtsverfügung und wie schreibe ich eine?
Traurig aber wahr. Immer wieder gibt es den Fall, dass minderjährige Kinder ihre Eltern plötzlich verlieren. Ob Unfall, Krankheit oder sonstiger Schicksalsschlag; plötzlich sind die Kinder allein und keiner kümmert sich um sie. Dann setzt das Gericht einen Vormund ein. Will man das vermeiden, sollte im Vorhinein ganz klar geklärt werden, wer sich um sie kümmert, auf wen also das Sorgerecht übergeht.
Definition: Die Sorgerechtsverfügung bestimmt eine Person, einen Vormund, der im Todesfalle das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder übernimmt.
Ein Familiengericht muss sich in erster Linie an diese Sorgerechtsverfügung halten und erlaubt sich nur Ausnahmen, wenn zwingende Gründe dagegen sprechen (bspw. schwere Erkrankung oder Tod des verfügten Vormunds).
Der Überlebende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder Ehe erhält automatisch das Sorgerecht. Aber nur dann ohne Gericht und komplizierte Wege, wenn zuvor beide gemeinsam das Sorgerecht ausgeübt haben.
Bei dem Tod beider Eltern bestimmt das Familiengericht einen Vormund. Dieser muss nicht zwangsläufig ein Verwandter oder Pate sein. Allein die Tauglichkeit und Bereitschaft zählen für das Gericht. Kinder über 14 Jahren dürfen bei dieser Festlegung mitsprechen und Wünsche äußern, denen, so gut es geht, auch entsprochen werden.
In diesem Falle wird geprüft, wie und ob das andere Elternteil für das Sorgerecht geeignet ist (Kindeswohlprüfung). Besteht er diese Prüfung nicht, wird ein Vormund bestellt. Dieses Vorgehen wird auch bei Patchwork-Familien angewandt. Das heißt, obwohl der Partner bereits neu verheiratet ist, übernimmt das leibliche Elternteil des Kindes das Sorgerecht. Hier ist es aber deutlich schwieriger, allen gerecht zu werden. Daher ist die Kindeswohlprüfung entscheidend. Gerade bei Patchworksituationen ist eine Sorgerechtsverfügung sehr wichtig.
Sie kann handschriftlich erfolgen und sollte folgende Inhalte haben:
In diesem Falle handelt es sich um eine Sorgerechtsvollmacht. Im Gegensatz zur Sorgerechtsverfügung wird über die Sorgerechtsvollmacht die Vormundschaft zu Lebzeiten der Eltern geregelt. In der Literatur wird immer wieder davon gesprochen, dass das fast nur bei einem schweren Unfall oder Krankheit geschieht. Aber auch Eltern, die auswandern, deren Kind beispielsweise in Deutschland eine besondere Schule besucht etc., können diese Sorgerechtsvollmacht ausstellen.
Wichtiger Unterschied: Eine Sorgerechtsvollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Das sollte auch schriftlich fixiert werden.
Wie kann ich nach dem Tod meine Organe spenden?
Das Thema Organspende ist in aller Munde und wird hoch emotional diskutiert. Doch worum geht es eigentlich?
Als postmortale Organspende bezeichnet man die nach dem Tod genehmigte Übertragung (Transplantation) von Organen, Organ- oder Gewebeteilen.
Das muss natürlich so schnell wie möglich passieren und braucht daher eine gute rechtliche Vorbereitung:
Das ist von Fall zu Fall verschieden. In Deutschland gilt das Entscheidungsrecht. Hat also der Verstorbene sich verbindlich für die Transplantation von Organen oder Gewebeteilen entschieden, dann kann dies der Angehörige nur unter bestimmten Bedingungen verhindern. Der Spender wiederum kann seine Organspendebereitschaft auf gewisse Teile des Körpers beschränken.
Der Organspendeausweis ist eine kleine Plastikkarte, die über das BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) online bestellt werden kann. Auch online per PDF ist es möglich, die Inhalte zu bestimmen. Der Ausweis ist kostenfrei. Hier können Sie ihn bestellen
Karl Lauterbach spricht von 1.000 Menschen, die jedes Jahr auf der Warteliste sterben, weil es zu wenige Organspenden gibt. Grundsätzlich gilt, dass durch die moderne Transplantationsmedizin tausenden von Menschen geholfen werden könnte, wenn geeignete Maßnahmen zur Organspende sofort ergriffen werden. Daher ist die Bereitschaft zur Organspende ein wichtiges Ziel der Aufklärung des Bundesgesundheitsministeriums. In der fraktionsoffenen und namentlichen Abstimmung von 2020 wurde sich mehrheitlich für eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende ausgesprochen. Demzufolge darf zwar nachwievor nicht ohne Zustimmung transplantiert werden, aber die Aufklärungsarbeit soll erhöht werden.
Schon gewusst? In anderen Ländern gibt es andere Gesetze. Das heißt, wenn nicht dezidiert einer Transplantation widersprochen wird, können dort im Todesfall Organentnahmen stattfinden. Denn es gilt das Recht des Landes, wo der Tod eintritt.
In Deutschland warten mehr als 8.700 Menschen im Jahr auf ein Spenderorgan.
Mithilfe eines Organspendeausweises stimmen Sie zu, dass nach ihrem Tod Organe und Gewebe entnommen werden dürfen. Sie bestimmen dabei, welche und welche nicht. Auch dürfen Sie jemanden bestimmen, der diese Entscheidung trifft. Der Organspendeausweis ist demzufolge eine Einwilligungserklärung für die Organspende und sollte im besten Falle immer bei sich getragen werden, um im Falle eines Falles sofortige Maßnahmen für eine Transplantation zu ermöglichen.
Für die Beantragung oder besser gesagt Erstellung des Ausweises benötigen Sie keine Voruntersuchung oder Registrierung:
Kann ich wünsche für meine Bestattung festhalten?
Der Tod ist nach wie vor angstbesetzt. Seine unumstößliche Gewissheit wird oft verdrängt. Das führt dazu, das vieles unklar bleibt, was nach dem Tod passieren soll. Eine Bestattungsverfügung kann daher helfen, post mortem den Angehörigen und Hinterbliebenen genaue Anweisungen zu geben, was mit den sterblichen Überresten geschehen soll. Dazu zählen vor allem Bestattungsart und Bestattungsort.
Nein, eine Bestattungsverfügung ist nicht Teil des Testaments, da dieses meistens erst nach der Bestattung eröffnet wird. Aber sie sollte dennoch wie das Testament so aufbewahrt werden, dass sie sogleich Anwendung finden kann. Das kann bei einer vertrauenswürdigen Person geschehen oder aber eben bei einem Bestattungsunternehmen, Rechtsanwalt oder Notar.
In diesem Falle entscheiden die Angehörigen, wie die Bestattung aussieht. In Deutschland gibt es eine Bestattungspflicht, das heißt, die Hinterbliebenen (Bestattungspflichtigen) müssen dafür sorgen, dass eine Beisetzung stattfindet. Das müssen nicht die Erben sein, sondern meistens die nächsten Angehörigen.
Weitere Informationen zum Thema Bestattungsverfügung finden Sie in diesem Beitrag.
Wie auch das Testament oder andere Verfügungen ist hier eine handschriftliche Version am besten. Dadurch ist die zweifelsfreie Echtheit des Dokuments schneller ersichtlich:
Sich mit seinem eigenen Tod zu befassen, fällt sicherlich nicht leicht. Dennoch entlasten wir unsere Angehörigen sehr, wenn wir im Vorhinein gewisse Dinge regeln. Dazu gehören in erster Linie das Testament, die Klärung des Sorgerechts bei minderjährigen Kindern und private Vorsorgeversicherungen (Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung), um die finanzielle Belastung der Hinterbliebenen zu minimieren. Alles was man vorher klären kann, sollte man klären. Hier die wichtigsten 5 Punkte, die man mit “ja” beantworten sollte:
Wenn Sie das alles berücksichtigen, werden die Hinterbliebenen und Angehörigen weniger Unsicherheit haben. Ihr Nachlass kann mehr in Ihrem Sinne geregelt werden. Ihre Wünsche werden über Ihren Tod hinaus respektiert.
Häufige Fragen
Um finanzielle Vorsorge für Ihre eigene Bestattung zu betreiben, gibt es trotz Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes verschiedene Möglichkeiten. So eignen sich beispielsweise Versicherungen wie die Sterbegeldversicherung, die Risikolebensversicherung oder auch ein Treuhandkonto zur Vorsorge. Auch an eine Vorsorgevollmacht sollte dabei gedacht werden.
Lesen Sie hier weitere Informationen.
Das Verfassen eines Testaments ist kein absolutes Muss – ohne Testament greift nämlich die gesetzliche Erbfolge. Wenn Sie sich dafür entscheiden, verfassen Sie Ihr Testament unbedingt handschriftlich und achten Sie stets auf besonders eindeutige und konkrete Angaben, also auch den Hinweis darauf, dass es sich um Ihr Testament handelt.
Noch viel mehr zum Thema Testament erfahren Sie hier.
Bevor Sie sich für das Spenden Ihrer Organe entscheiden, sollten Sie sich ausgiebig mit dem Thema befassen. Haben Sie Ihre Entscheidung gefällt, können Sie den benötigten Organspendeausweise ganz einfach online beantragen, oder auch selbst ausdrucken. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit widerrufen.
An dieser Stelle gibt es weitere Informationen zur Organspende.
Vor Ihrem Ableben können Sie ich mit einer passenden Bestattungsverfügung auseinandersetzen. Darin können Sie festlegen, wie und wo sie beispielsweise Bestatten werden wollen. Ihre Angehörigen wissen damit also, welche Einzelheiten Ihren Wünschen entsprechen. Auch hier lohnt sich ein möglichst eindeutiges, konkretes und handschriftliches Dokument.
Mehr zur Bestattungsverfügung erfahren Sie hier.
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